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Unsere Geld-zurück-Garantie

Ludwig van Beethoven mit Sonnenbrille

Yep, richtig gelesen. Wir bieten dir eine Geld-zurück-Garantie für unseren Kurs. Nach über einem Jahr Arbeit an dem Kurs sind wir uns sicher: Wer sich mit diesem Kurs sorgfältig vorbereitet, besteht die Aufnahmeprüfung in den Bereichen Musiktheorie und Gehörblidung. 

Achtung: Diese Geld-zurück-Garantie gilt nur für das Lifetime-Abo. Hast du vorher ein Wochen-Abo gehabt, ist dies davon ausgenommen.

Um dir zu zeigen, dass wir davon überzeugt sind, bieten wir dir also eine Geld-zurück-Garantie. Hier findest du unsere Konditionen in leichter Sprache: 

1. Geld gibt es nur zurück, wenn du den Kurs auch wirklich bearbeitet hast. 

Irgendwie logisch, oder? Das müssen wir natürlich irgendwie überprüfen. Deswegen gibt hierfür folgende Anforderungen: 

 

  1. Du hast mindestens Prep-Sheet 40 bis 60 bearbeitet.
    Die Prep-Sheets sind nämlich die ultimative Prüfungsvorbereitung und die letzten 20 sind auf dem Niveau, das du für die Prüfung brauchst. Wenn du die Prep-Sheets bearbeitet hast, dann schick uns eine Aufnahme, auf der wir erkennen können, dass du die Prep-Sheets bearbeitet hast. Das können Scans, Fotos oder Screenshots sein in einem gängigen Format wie PDF, JPG oder PNG sein. 
  2. Du hast mindestens Quiz 40 bis 60 bearbeitet. 
    Das können wir selbst einsehen. Dazu brauchst du uns nichts zu schicken.
  3. Du hast mindestens 20 Rhythmusvideos voll angesehen (und natürlich mitgemacht). Das können wir selbst einsehen. Dazu brauchst du uns nichts zu schicken.

 

2. Du hast die Aufnahmeprüfung angetreten, aber nicht bestanden

Auch das klingt sicherlich logisch. Nur wer es wirklich versucht hat zu bestehen, kann auch sagen, ob es geklappt hat oder nicht. Das bedeutet: Wir brauchen unbedingt den Ablehnungsbescheid über das Nichtbestehen der Musiktheorie- und Gehörbildungsprüfung. 
Hinweis: Wir können dich nicht auf dein Haupt- oder Nebenfach vorbereiten, entsprechend umfasst die Geld-zurück-Garantie nur das Nichtbestehen der Musiktheorie- und Gehörbildungsprüfung. Das heißt auch, du musst diese beiden Prüfungen angetreten sein, damit du uns das nachweisen kannst. 

 

 

3. Du hast uns alles rechtzeitig zugeschickt

Wenn wir unser Wissen nicht regelmäßig anwenden, dann vergessen wir es. So ist es (leider) mit allem, eben auch mit den Inhalten unseres Kurses. Deswegen ist es uns wichtig, dass du diesen Kurs innerhalb eines Jahres vor deiner Aufnahmeprüfung gemacht hast, sonst liegt er doch arg weit weg. Das heißt, du hast zwei Dinge hier zu beachten: 

  1. Deine letzte Abrechnung bzw. dein letzter Zugriff auf den Kurs liegt maximal ein Jahr vor deiner nicht-bestandenen Aufnahmeprüfung. 
  2. Du schickst uns alle relevanten Dokumente spätestens 30 Tage nach der Ablehnung zu. Ausschlaggebend ist dafür das Ausstellungsdatum des Bescheides über das Nichtbestehen. 

  

Hast du Fragen dazu oder möchtest deinen Geld-zurück-Antrag einreichen? Dann meld dich bei uns unter [email protected]

 

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